Die Hochschulen sind zum größten Teil Einrichtungen der Länder. Nur einige private und kirchliche Hochschulen, die Universitäten der Bundeswehr und die Verwaltungshochschulen gehören dem Bund. Was Finanzierung der Hochschulen betrifft, arbeiten Bund und Länder zusammen. Für Bildungsplanung und Forschungsarbeit wurde die BundLänderKomission geschaffen.
Aber die Hochschule hat das Recht der Selbstverwaltung. Sie hat im Rahmen des Gesetzes ihre eigene Verfassung. Die Hochschule wird von einem Rektor oder Präsidenten geleitet. Er wird auf mehrere Jahre gewählt. In den meisten Bundesländern verwalten die Studenten ihre Angelegenheiten selbst. Die qualitativ bedeutendsten Hochschulen sind die Universitäten.
Man schließt das Studium an der Universität mit einer Diplom–, Magister– oder Staatsprüfung ab. Danach ist eine weitere Qualifizierung möglich. Die Fachhochschulen sind heute attraktiver Hochschultyp. Sie vermitteln in den Bereichen Informatik, Wirtschaft und Landwirtschaft praxisbezogene Ausbildung. Zum Abschluss haben sie eine Diplomprüfung. Fast jeder dritte Schulabgänger wählt heute diesen Hochschultyp. Die Studienzeit dieser Hochschulen ist kürzer als an den Universitäten. Die Bildungspolitik Deutschlands öffnete die Hochschulen allen Bevölkerungsschichten. 1995 begannen über 216 000 Schulabgänger ein Studium. In Deutschland studieren auch Auslän
der. 1995 waren das 142 000 Personen. Die Studenten haben das Recht auf staatliche Ausbildung.
Die Staatshilfe den Studenten hängt von dem Einkommen der Eltern ab. Deswegen bekommen einige Studierende Stipendium und zinsloses Darlehen. In der Regel können sie das im Laufe von 5 Jahren zurückzahlen. Heute verbringt der Student 14 Semester (7 Jahre) an der Universität. Die älteste deutsche Hochschule ist die Universität in Heidelberg. Traditionsreich sind die Universitäten von Bonn, Leipzig und Rostock. Berühmt sind die Humboldt Universität in Berlin, die technische Universität in Dresden und viele andere.