Die Schulpflicht beginnt nach der Vollendung des sechsten Lebensjahres und dauert neun Schuljahre. Der Schulbesuch an öffentlichen Schulen ist unentgeltlich. Nach dem Besuch der vierjährigen Volksschule (Grundschule) stehen dem zehnjährigen Kind in der Regel zwei weiterführende Schulwege offen: der Besuch der Hauptschule oder der Besuch einer allgemeinbildenden höheren Schule.
Die Hauptschule ist vierjährig. Ihre Absolventen besuchen entweder den einjährigen polytechnischen Lehrgang und erhalten danach eine Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule oder sie können, je nach Begabung und Neigung, ihre Schullaufbahn in der Oberstufe einer allgemeinbildenden höheren Schule (Oberstufenrealgymnasium vierjährig) oder an einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (letztere fünfjährig) fortsetzen.
Es gibt auch verschiedene Arten von Sonderschulen für physisch oder psychisch behinderte Kinder. Die allgemeinbildende höhere Schule ist achtjährig. Nach Abschluss der vierten Klasse ist der Besuch einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule möglich.
Sowohl die allgemeinbildenden höheren Schulen schließen die Schüler mit der Reiferprüfung ab. Danach haben die Schüler das Recht eine Uni oder Hochschule zu besuchen. Für die Hochschulen künstlicher Richtung gelten eigene Aufnahmebedingungen. Das System der “Brücke” und “Übergänge” ermöglicht Übertritte zwischen den einzelnen Zweigen des Schulsystems. Die Grundformen der allgemeinbildenden höheren Schulen sind das Gymnasium, das Realgymnasium und das wirtschaftskundliche Realgymnasium.
Es gibt Schulen, die fremdsprachig geführt sind. Es gibt die “Vienna International School”, an der Kinder vom fünften Lebensjahr bis zum internationalen Baccalaureat unterrichtet werden. An der American International school werden Kinder bis zur zwölften Schulstufe nach dem amerikanischen Schulmodell unterrichtet.